Sven Clauer
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53859 Niederkassel

Was ist beim Kauf von einem gebrauchten Fahrrad zu beachten?

Besonders beim "Gebrauchtkauf" von Fahrrädern ist besondere Vorsicht geboten. Denn bei über 300.000 gestohlenen Fahrrädern im Jahr (Stand 2016), ist es gut möglich, dass das vermeintliches Schnäppchen, gestohlen ist. Wer von der Polizei mit einem als gestohlen gemeldeten Fahrrad angetroffen wird, muss damit rechnen dass das Rad erst einmal sichergestellt wird. Neben dem Verlust des Fahrrades gibt es jetzt noch weitere Unannehmlichkeiten. Denn die Polzei möchte nun wissen, wie und wo das Rad in Deinen Besitz gekommen ist. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei belegen, wird man sich an Dich halten und eine Anzeige wegen Diebstahl steht im Raum.

Doch davor kann man sich leicht schützen. Hier einige wenige Verhaltensregeln die man beim Kauf von Privat bzw. Kleinanzeigenhändlern beachten sollt.

Anhaltspunkte das ein Rad gestohlen ist, gibt es gleich mehrere:

  • Wir das Rad zu günstig angeboten

    Faustregel: Ein gut erhaltenes Fahrrad, sollte nach 2 Jahren mindestens noch 50% vom Neupreis kosten. Wird es billiger verschleudert ist Achtung geboten.

  • Kaufbelege zeigen und bestenfalls aushändigen lassen
  • Kaufvertrag abschließen
  • Die Rahmennummer auf fahrradakte.de abgleichen

Diese wenigen Punkte lassen einen Hehler ganz bestimmt auffliegen. Bei ausreichendem Verdacht, sollte auf jeden Fall die Polzei informiert werden.

Keywords: "Fahrrad gestohlen"

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1 Kommentare

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#1

2017-03-15 13:46:18

Besonders bei den typischen Händlern aus eBay-Kleinanzeigen ist Vorsicht zu genießen. Auch wenn diese vielleicht noch Ihren Fahrradbestand ganz legal von Privat gekauft haben, prüfen diese wohl selber kaum, ob es sich da nicht um Diebesgut handelt.